Allgemeine Informationen zur GFS
GFS bedeutet „Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“.
Jeder Schüler der Klassenstufe 8 und 9 ist zu einer GFS in einem beliebigen Fach verpflichtet. Über Form und Umfang haben die einzelnen Fächer Richtlinien festgelegt, die auf den jeweiligen Fachseiten der Schulhomepage zu finden sind. Die GFS-Themen müssen bis zu einem Stichtag im Herbst (meist Mitte Oktober) über die Klassenleitungen eingereicht werden.
Grundlage für die GFS ist die Festlegung in der Notenbildungsverordnung. Hier wird in § 9 auf die Zahl der Klassenarbeiten, schriftlichen Wiederholungsarbeiten und gleichwertige Leistungen eingegangen. Dort heißt es: (…) Unbeschadet der Entscheidung des Fachlehrers nach Satz 1 ist jeder Schüler in den Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen in den Klassen 8 und 9 (…) pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.